cluberer99 hat geschrieben:Seit Mitte 2007 muss jede neu installierte Steckdose im Leihenbereich, die nicht ständig überwacht wird, mit einem FI-Schalter abgesichert werden. Davor kalt eine FI-Schalterplicht nur in Räumen mit erhöhter Gefährdung. (Aussenbereich, Räume mit Duschen oder Badewannen, Feuchträume, Räume mit Schwimmbecken..)
Lichtstromkreise müssen nicht unbedingt über einen FI-Schalter laufen. Es sein den, der Energieversorger schreibt ein TT-Netz vor. In dem Fall müssen alle Stromkreise über einen FI-Schalter laufen.
Au Backe
Ich nehme an Du meinst Laie, in dem Fall Laienbereich







